AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mietfahrer24.de
Stand: 16.07.2026
1. Anbieter
Anbieter der Vermittlungsleistungen auf Mietfahrer24.de ist:
NETPROM
Markus Tomaske
Robinenweg 2
06184 Kabelsketal
Tel: 0162 – 369 55 70 – info@mietfahrer24.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE255915465
Nachfolgend wird der Anbieter als „Mietfahrer24“ bezeichnet.
2. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Webseite Mietfahrer24.de und für alle Verträge über Vermittlungsleistungen zwischen Mietfahrer24 und den Nutzern des Angebotes.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
- Nutzer des Angebotes können insbesondere sein:
a) selbstständige Fahrerdienstleister
b) Einzelunternehmer
c) Speditionen
d) Transportunternehmen
e) Logistikunternehmen
f) gewerbliche Fahrzeughalter
g) sonstige Unternehmen und Betriebe mit Bedarf an selbstständigen Fahrdienstleistungen
- Verbraucher sind von der Nutzung der entgeltlichen Vermittlungsleistungen ausgeschlossen.
- Mit der Anmeldung, Übermittlung einer Anfrage oder Beauftragung einer Vermittlungsleistung bestätigt der Nutzer, im Rahmen seiner selbstständigen, gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- Abweichende Geschäftsbedingungen eines Nutzers gelten nur, wenn Mietfahrer24 ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
3. Begriffsbestimmungen
- Fahrerdienstleister sind selbstständige Unternehmer, die gewerbliche Fahrdienstleistungen anbieten und von Mietfahrer24 in die Vermittlungsdatenbank aufgenommen wurden.
- Auftraggeber sind Unternehmen oder sonstige gewerbliche Nutzer, die über Mietfahrer24 einen selbstständigen Fahrerdienstleister suchen.
- Kontaktanfrage ist eine von einem Auftraggeber an Mietfahrer24 übermittelte Anfrage nach einer Fahrdienstleistung.
- Anonymisierte Anfrage ist eine Anfrage, bei der die Identität und die unmittelbaren Kontaktdaten des Auftraggebers zunächst nicht an den Fahrerdienstleister übermittelt werden.
- Kontaktvermittlung ist die entgeltliche Übermittlung einer vollständigen Anfrage einschließlich der zur Kontaktaufnahme erforderlichen Daten des Auftraggebers an einen interessierten Fahrerdienstleister.
- Vermittlungsgebühr ist der vom Fahrerdienstleister zu zahlende Betrag für die Freigabe und Übermittlung der vollständigen Anfrage und der Kontaktdaten des Auftraggebers.
4. Gegenstand des Angebotes
- Mietfahrer24 betreibt eine Plattform zur Anbahnung geschäftlicher Kontakte zwischen selbstständigen Fahrerdienstleistern und gewerblichen Auftraggebern.
- Mietfahrer24 bietet selbst grundsätzlich keine Fahrdienstleistungen an.
- Mietfahrer24 beschäftigt die auf der Webseite dargestellten Fahrerdienstleister nicht als Arbeitnehmer.
- Mietfahrer24 überlässt keine eigenen Arbeitnehmer an Auftraggeber.
- Mietfahrer24 ist weder Arbeitgeber noch Dienstherr noch Auftraggeber der registrierten Fahrerdienstleister.
- Mietfahrer24 wird nicht Partei eines Vertrages, der später zwischen einem Auftraggeber und einem Fahrerdienstleister geschlossen wird.
- Die Leistung von Mietfahrer24 kann insbesondere umfassen:
a) Entgegennahme von Anmeldungen selbstständiger Fahrerdienstleister
b) manuelle Prüfung eingereichter Angaben und Unterlagen
c) manuelle Erstellung und Verwaltung von Fahrerprofilen
d) Veröffentlichung ausgewählter Fahrerprofile auf Mietfahrer24.de
e) Entgegennahme gewerblicher Kontaktanfragen
f) manuelle Zuordnung möglicherweise geeigneter Fahrerdienstleister
g) anonymisierte Vorabinformation geeigneter Fahrerdienstleister
h) entgeltliche Übermittlung vollständiger Kontaktanfragen
- Mietfahrer24 schuldet ausschließlich die vereinbarte Vermittlungsleistung.
- Mietfahrer24 schuldet weder das Zustandekommen eines Auftrages noch einen bestimmten Umsatz oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolg.
- Mietfahrer24 übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Auftraggeber einen bestimmten Fahrerdienstleister beauftragt.
5. Anmeldung von Fahrerdienstleistern
- Selbstständige Fahrerdienstleister können sich bei Mietfahrer24 um die Aufnahme in die Vermittlungsdatenbank bewerben.
- Die Anmeldung erfolgt außerhalb der Webseite, insbesondere per E Mail.
- Auf der Webseite besteht kein automatisiertes Registrierungsverfahren.
- Fahrerdienstleister erhalten grundsätzlich kein persönliches Nutzerkonto und keinen eigenen Zugang zur Bearbeitung ihres Profils.
- Voraussetzung für die Aufnahme ist eine tatsächlich ausgeübte selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit.
- Mietfahrer24 kann insbesondere folgende Angaben und Nachweise verlangen:
a) vollständiger Name
b) Unternehmensbezeichnung
c) Geschäftsanschrift
d) Gewerbeanmeldung oder vergleichbarer Unternehmensnachweis
e) Steuernummer oder Umsatzsteuer Identifikationsnummer, soweit vorhanden und erforderlich
f) geschäftliche Kontaktdaten
g) gültige Fahrerlaubnis
h) Fahrerqualifizierungsnachweis, soweit erforderlich
i) Fahrerkarte, soweit erforderlich
j) ADR Bescheinigung, soweit vorhanden
k) weitere Qualifikationsnachweise
l) Nachweise über Berufserfahrung
m) Angaben zu bevorzugten Fahrzeugarten
n) Angaben zum Einsatzgebiet
o) Angaben zur Verfügbarkeit
p) Versicherungsnachweise, soweit erforderlich
- Die Unterlagen werden von Mietfahrer24 manuell geprüft.
- Die Prüfung erfolgt ausschließlich im Rahmen der verfügbaren und zumutbaren Möglichkeiten.
- Die Prüfung stellt keine behördliche, arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche, steuerrechtliche oder fachliche Zulassung des Fahrerdienstleisters dar.
- Mietfahrer24 ist nicht verpflichtet, die Echtheit sämtlicher eingereichter Unterlagen durch Behörden, Aussteller oder sonstige Dritte bestätigen zu lassen.
- Ein Anspruch auf Aufnahme in die Vermittlungsdatenbank besteht nicht.
- Mietfahrer24 kann eine Aufnahme ohne Angabe näherer Gründe ablehnen, soweit die Ablehnung nicht auf einem gesetzlich unzulässigen Grund beruht.
- Eine Aufnahme kann insbesondere abgelehnt werden, wenn:
a) Unterlagen fehlen
b) Angaben unvollständig sind
c) Zweifel an der Richtigkeit oder Aktualität der Angaben bestehen
d) die selbstständige Tätigkeit nicht ausreichend nachgewiesen wurde
e) erforderliche Fahrerlaubnisse oder Qualifikationen fehlen
f) erhebliche rechtliche oder wirtschaftliche Bedenken bestehen
g) Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung vorliegen
- Durch die Aufnahme entsteht kein Anspruch auf die Übermittlung einer bestimmten Anzahl von Anfragen.
6. Erstellung und Veröffentlichung von Fahrerprofilen
- Nach erfolgreicher Prüfung kann Mietfahrer24 auf Grundlage der eingereichten Angaben ein Fahrerprofil erstellen.
- Die Erstellung, Bearbeitung, Veröffentlichung und Verwaltung des Profils erfolgt manuell durch Mietfahrer24.
- Der Fahrerdienstleister kann sein Profil nicht selbstständig auf der Webseite bearbeiten.
- Ein Fahrerprofil kann insbesondere folgende Angaben enthalten:
a) Einsatzgebiet
b) Fahrerlaubnisklassen
c) Berufserfahrung
d) bevorzugte Fahrzeugarten
e) vorhandene Qualifikationen
f) Zusatzqualifikationen
g) Verfügbarkeit
h) regionale oder bundesweite Einsatzbereitschaft
i) angebotene Fahrdienstleistungen
j) Preisangaben oder Preisvorstellungen
k) ein Profilbild, sofern dessen Veröffentlichung vereinbart wurde
- Kontaktdaten des Fahrerdienstleisters werden grundsätzlich nicht öffentlich im Fahrerprofil dargestellt.
- Mietfahrer24 kann die übermittelten Angaben redaktionell bearbeiten, vereinheitlichen, kürzen und verständlich zusammenfassen.
- Dabei darf der wesentliche Inhalt der Angaben nicht verfälscht werden.
- Der Fahrerdienstleister kann vor oder nach der Veröffentlichung Korrekturen verlangen.
- Der Fahrerdienstleister ist verpflichtet, die Richtigkeit seines Profils zu überprüfen.
- Beanstandungen und Änderungswünsche sind Mietfahrer24 unverzüglich per E Mail mitzuteilen.
- Der Fahrerdienstleister ist insbesondere verpflichtet, Änderungen folgender Umstände unverzüglich mitzuteilen:
a) Geschäftsanschrift
b) Kontaktdaten
c) gewerblicher Status
d) Fahrerlaubnis
e) Fahrerkarte
f) Fahrerqualifizierungsnachweise
g) ADR Berechtigungen
h) Versicherungsstatus
i) Verfügbarkeit
j) Einsatzgebiet
- Mietfahrer24 haftet nicht für überholte oder unrichtige Profilangaben, wenn der Fahrerdienstleister die Änderung nicht rechtzeitig mitgeteilt hat.
- Ein Anspruch auf eine bestimmte Gestaltung, Reihenfolge, Platzierung oder dauerhafte Veröffentlichung eines Profils besteht nicht.
- Mietfahrer24 kann Profile jederzeit vorübergehend deaktivieren, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.
7. Rechte an Profilinhalten
- Der Fahrerdienstleister versichert, dass er berechtigt ist, die von ihm übermittelten Texte, Bilder, Nachweise und sonstigen Inhalte zu verwenden und an Mietfahrer24 zu übermitteln.
- Der Fahrerdienstleister räumt Mietfahrer24 für die Dauer seiner Teilnahme das einfache Recht ein, die für das Profil bestimmten Inhalte zu speichern, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und auf Mietfahrer24.de öffentlich zugänglich zu machen.
- Die Rechteeinräumung ist räumlich auf die Nutzung des Angebotes von Mietfahrer24 beschränkt.
- Profilbilder werden nur veröffentlicht, wenn der Fahrerdienstleister der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt hat.
- Der Fahrerdienstleister darf keine Bilder, Texte oder sonstigen Inhalte übermitteln, die Rechte Dritter verletzen.
- Mietfahrer24 kann Inhalte entfernen, wenn Zweifel an der erforderlichen Berechtigung bestehen.
8. Anfragen gewerblicher Auftraggeber
- Gewerbliche Auftraggeber können Mietfahrer24 Anfragen nach selbstständigen Fahrerdienstleistungen übermitteln.
- Die Anfrage kann über ein Kontaktformular, per E Mail, telefonisch oder über einen anderen angebotenen Kommunikationsweg erfolgen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
- Eine Anfrage soll insbesondere folgende Informationen enthalten:
a) Unternehmensbezeichnung
b) Name und Funktion der Kontaktperson
c) geschäftliche Kontaktdaten
d) Einsatzort
e) Einsatzbeginn
f) voraussichtliche Einsatzdauer
g) Fahrzeugart
h) erforderliche Fahrerlaubnisklasse
i) erforderliche Qualifikationen
j) Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeit
k) Vergütung oder vorgesehener Preisrahmen, soweit bereits festgelegt
l) Angaben zu Fahrtkosten, Spesen und Übernachtungskosten
m) sonstige wesentliche Einsatzbedingungen
- Der Auftraggeber darf nur ernsthafte und tatsächlich bestehende Anfragen übermitteln.
- Mietfahrer24 kann unvollständige, widersprüchliche, unseriöse oder rechtlich bedenkliche Anfragen ablehnen.
- Mietfahrer24 ist nicht verpflichtet, jede eingehende Anfrage zu bearbeiten oder weiterzuleiten.
- Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Anfrage zunächst anonymisiert an möglicherweise geeignete Fahrerdienstleister weitergeleitet wird.
- Der Auftraggeber erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass seine vollständigen geschäftlichen Kontaktdaten nach Interesse und Beauftragung der Kontaktvermittlung an geeignete Fahrerdienstleister übermittelt werden.
9. Auswahl geeigneter Fahrerdienstleister
- Mietfahrer24 vergleicht eingehende Anfragen manuell mit den vorhandenen Fahrerprofilen.
- Mietfahrer24 kann einen oder mehrere Fahrerdienstleister kontaktieren, die nach den vorliegenden Angaben grundsätzlich für die Anfrage geeignet erscheinen.
- Die Auswahl erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen von Mietfahrer24.
- Die Auswahl stellt keine Garantie für die tatsächliche Eignung, Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Fahrerdienstleisters dar.
- Ein automatisiertes Auswahlverfahren und eine ausschließlich automatisierte Entscheidung finden nicht statt.
- Mietfahrer24 ist nicht verpflichtet, sämtliche möglicherweise geeigneten Fahrerdienstleister zu kontaktieren.
- Ein Fahrerdienstleister hat keinen Anspruch darauf, bei jeder möglicherweise passenden Anfrage berücksichtigt zu werden.
10. Anonymisierte Vorabinformation
- Ausgewählte Fahrerdienstleister erhalten zunächst eine anonymisierte Beschreibung der Anfrage.
- Die Information kann per E Mail, telefonisch, per Nachrichtendienst oder über einen anderen vereinbarten Kommunikationsweg erfolgen.
- Die anonymisierte Anfrage kann insbesondere enthalten:
a) ungefähren Einsatzort
b) Einsatzzeitraum
c) vorgesehene Fahrzeugart
d) erforderliche Fahrerlaubnisklasse
e) erforderliche Qualifikationen
f) vorgesehene Tätigkeiten
g) voraussichtliche Einsatzdauer
h) angebotene Vergütung oder Preisvorstellung
i) Angaben zu Spesen, Anfahrt und Übernachtung
- Name, Unternehmensbezeichnung und unmittelbare Kontaktdaten des Auftraggebers werden in dieser Phase grundsätzlich nicht mitgeteilt.
- Die anonymisierte Anfrage ist unverbindlich.
- Die Übermittlung einer anonymisierten Anfrage begründet keinen Anspruch auf einen späteren Auftrag.
- Der Fahrerdienstleister ist nicht verpflichtet, auf eine Anfrage zu reagieren.
- Bekundet der Fahrerdienstleister kein Interesse, entstehen ihm daraus keine Kosten.
11. Beauftragung der kostenpflichtigen Kontaktvermittlung
- Bekundet ein Fahrerdienstleister Interesse an einer anonymisierten Anfrage, kann er Mietfahrer24 mit der kostenpflichtigen Freigabe der vollständigen Anfrage beauftragen.
- Vor der Beauftragung wird der Fahrerdienstleister über die Höhe der Vermittlungsgebühr informiert.
- Die Vermittlungsgebühr kann je nach Art, Umfang, Wert und voraussichtlicher Dauer der Anfrage unterschiedlich hoch sein.
- Maßgeblich ist der Preis, der dem Fahrerdienstleister vor seiner verbindlichen Bestellung mitgeteilt wurde.
- Die anonymisierte Darstellung einer Anfrage stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot von Mietfahrer24 dar.
- Der Vertrag über die Kontaktvermittlung kommt zustande, wenn:
a) der Fahrerdienstleister die kostenpflichtige Kontaktvermittlung ausdrücklich beauftragt und
b) Mietfahrer24 die Beauftragung bestätigt oder die vollständigen Kontaktdaten übermittelt
- Die Beauftragung kann insbesondere per E Mail oder durch eine andere eindeutige Erklärung erfolgen.
- Mietfahrer24 kann die Annahme der Beauftragung ablehnen, wenn:
a) die Anfrage inzwischen zurückgenommen wurde
b) der Auftrag bereits vergeben wurde
c) mehrere Fahrerdienstleister gleichzeitig Interesse bekundet haben und keine weitere Vermittlung vorgesehen ist
d) Zweifel an der Zulässigkeit der Anfrage bestehen
e) der Fahrerdienstleister erforderliche Voraussetzungen nicht erfüllt
- Ein Anspruch auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages besteht nicht.
12. Vermittlungsgebühr und Zahlung
- Die Vermittlungsgebühr wird mit Abschluss des Vermittlungsvertrages fällig.
- Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die Preise als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Kontaktdaten werden grundsätzlich erst nach vollständigem Eingang der Vermittlungsgebühr übermittelt.
- Mietfahrer24 kann im Einzelfall eine Zahlung auf Rechnung oder eine andere Zahlungsweise anbieten.
- Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
- Rechnungen können elektronisch per E Mail übermittelt werden.
- Der Fahrerdienstleister ist verpflichtet, bei der Zahlung die angegebene Rechnungsnummer oder den angegebenen Verwendungszweck zu verwenden.
- Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Mietfahrer24 kann weitere Vermittlungsleistungen verweigern, solange fällige Forderungen nicht beglichen wurden.
13. Erbringung der Vermittlungsleistung
- Nach Eingang der vereinbarten Vermittlungsgebühr übermittelt Mietfahrer24 dem Fahrerdienstleister die vollständige Anfrage und die zur Kontaktaufnahme erforderlichen Daten des Auftraggebers.
- Die Übermittlung kann insbesondere per E Mail erfolgen.
- Die vollständige Anfrage kann insbesondere enthalten:
a) Unternehmensbezeichnung des Auftraggebers
b) Name der Kontaktperson
c) geschäftliche Telefonnummer
d) geschäftliche E Mail Adresse
e) Geschäftsanschrift
f) genaue Einsatzanschrift
g) vollständige Angaben zum vorgesehenen Einsatz
- Mit der ordnungsgemäßen Übermittlung der vollständigen Anfrage und der Kontaktdaten ist die Vermittlungsleistung von Mietfahrer24 vollständig erbracht.
- Die Vermittlungsgebühr wird für die Bereitstellung der geschäftlichen Kontaktmöglichkeit gezahlt.
- Die Vermittlungsgebühr ist nicht davon abhängig, ob anschließend ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Fahrerdienstleister zustande kommt.
- Mietfahrer24 schuldet keine weitere Verhandlung, Vertragsgestaltung oder Begleitung des Einsatzes, soweit dies nicht ausdrücklich zusätzlich vereinbart wurde.
14. Mehrfache Vermittlung einer Anfrage
- Soweit nicht ausdrücklich eine exklusive Vermittlung vereinbart wurde, kann Mietfahrer24 eine Anfrage mehreren geeigneten Fahrerdienstleistern anbieten.
- Der Fahrerdienstleister hat keinen Anspruch darauf, dass eine kostenpflichtig freigegebene Anfrage ausschließlich ihm angeboten wird.
- Mietfahrer24 wird eine Anfrage nicht weitervermitteln, wenn der Auftraggeber mitgeteilt hat, dass der Auftrag bereits vergeben oder die Anfrage zurückgenommen wurde.
- Die Zahl der angesprochenen Fahrerdienstleister kann von der Dringlichkeit, dem Einsatzort, den benötigten Qualifikationen und der Verfügbarkeit geeigneter Fahrerdienstleister abhängen.
15. Kein Anspruch auf Erstattung bei ausbleibendem Auftrag
- Kommt nach der Übermittlung der Kontaktdaten kein Vertrag zwischen Auftraggeber und Fahrerdienstleister zustande, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Vermittlungsgebühr.
- Dies gilt insbesondere, wenn:
a) der Auftraggeber einen anderen Fahrerdienstleister auswählt
b) der Auftraggeber seine Anfrage nach der Vermittlung zurücknimmt
c) sich die Parteien nicht über die Vergütung einigen
d) der Fahrerdienstleister die Einsatzbedingungen ablehnt
e) der Fahrerdienstleister den Auftraggeber nicht oder verspätet kontaktiert
f) der Auftraggeber auf Kontaktversuche nicht reagiert
g) der vorgesehene Einsatz aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen entfällt
- Ein Erstattungsanspruch kann bestehen, wenn:
a) die übermittelten Kontaktdaten bereits bei der Übermittlung objektiv falsch oder unbrauchbar waren
b) der angegebene Auftraggeber tatsächlich nicht existierte
c) Mietfahrer24 wusste, dass die Anfrage bereits vor Abschluss des Vermittlungsvertrages erledigt oder zurückgenommen war
d) Mietfahrer24 die geschuldete Vermittlungsleistung nicht erbracht hat
- Der Fahrerdienstleister muss eine Beanstandung unverzüglich nach Kenntnis mitteilen.
- Soweit eine Beanstandung berechtigt ist, kann Mietfahrer24 nach eigener Wahl:
a) korrigierte Kontaktdaten übermitteln
b) eine vergleichbare Ersatzanfrage bereitstellen
c) die Vermittlungsgebühr vollständig oder teilweise erstatten
- Gesetzliche Ansprüche des Fahrerdienstleisters bleiben unberührt.
16. Vertrag zwischen Auftraggeber und Fahrerdienstleister
- Ein späterer Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Fahrerdienstleister zustande.
- Mietfahrer24 ist an diesem Vertrag nicht beteiligt.
- Auftraggeber und Fahrerdienstleister entscheiden selbst, ob und zu welchen Bedingungen sie einen Vertrag schließen.
- Sie sind insbesondere selbst verantwortlich für die Vereinbarung folgender Punkte:
a) Art und Umfang der Fahrdienstleistung
b) Einsatzbeginn und Einsatzdauer
c) Arbeitszeiten und Bereitschaftszeiten
d) Vergütung
e) Zahlungsfristen
f) Fahrtkosten
g) Spesen
h) Übernachtungskosten
i) Stornierungsbedingungen
j) Haftung
k) Versicherungsschutz
l) Umgang mit Fahrzeugen und Betriebsmitteln
m) Dokumentation der erbrachten Leistungen
n) gesetzliche Lenkzeiten und Ruhezeiten
- Mietfahrer24 ist nicht bevollmächtigt, im Namen eines Auftraggebers oder Fahrerdienstleisters rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
- Mietfahrer24 übernimmt keine Gewähr für Angaben, Zusagen oder Vertragsbedingungen eines Auftraggebers oder Fahrerdienstleisters.
17. Selbstständigkeit der Fahrerdienstleister
- Die Aufnahme in die Vermittlungsdatenbank setzt voraus, dass der Fahrerdienstleister seine Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer ausübt.
- Der Fahrerdienstleister handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
- Der Fahrerdienstleister ist selbst für die ordnungsgemäße Anmeldung seiner gewerblichen Tätigkeit verantwortlich.
- Er ist außerdem selbst verantwortlich für:
a) seine steuerlichen Pflichten
b) seine sozialversicherungsrechtlichen Pflichten
c) seine Krankenversicherung
d) seine Pflegeversicherung
e) seine Altersvorsorge
f) seine Unfallversicherung
g) seine betrieblichen Versicherungen
h) seine Buchführung
i) seine Rechnungsstellung
- Mietfahrer24 erteilt dem Fahrerdienstleister keine fachlichen oder organisatorischen Weisungen hinsichtlich eines vermittelten Einsatzes.
- Mietfahrer24 bestimmt nicht die konkrete Arbeitszeit, die Arbeitsausführung oder den Arbeitsort des Fahrerdienstleisters.
- Die konkrete Ausgestaltung des späteren Einsatzes liegt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers und des Fahrerdienstleisters.
- Die Parteien eines vermittelten Vertrages müssen eigenständig prüfen, ob die tatsächliche Durchführung des Einsatzes den rechtlichen Voraussetzungen einer selbstständigen Tätigkeit entspricht.
- Die Bezeichnung als selbstständiger Fahrerdienstleister ist für die rechtliche Einordnung nicht allein entscheidend.
- Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse und die konkrete Durchführung des Einsatzes.
- Auftraggeber und Fahrerdienstleister sind verpflichtet, eine rechtswidrige Scheinselbstständigkeit, Schwarzarbeit oder unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung zu vermeiden.
- Bestehen Zweifel an der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung, müssen die Beteiligten vor Beginn des Einsatzes fachkundigen Rat einholen oder ein gesetzlich vorgesehenes Statusfeststellungsverfahren prüfen.
- Mietfahrer24 übernimmt keine Haftung für die arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche oder steuerrechtliche Bewertung des späteren Einsatzes.
18. Keine Arbeitnehmerüberlassung durch Mietfahrer24
- Mietfahrer24 stellt dem Auftraggeber keine eigenen Arbeitnehmer zur Verfügung.
- Mietfahrer24 übt gegenüber den Fahrerdienstleistern keine Arbeitgeberfunktion aus.
- Mietfahrer24 ist nicht für Dienstpläne, Urlaubsplanung, Arbeitszeiterfassung, Lohnzahlung oder Sozialabgaben der Fahrerdienstleister verantwortlich.
- Der Auftraggeber darf einen selbstständigen Fahrerdienstleister nicht entgegen der gesetzlichen Voraussetzungen wie einen eigenen Arbeitnehmer einsetzen.
- Auftraggeber und Fahrerdienstleister sind verpflichtet, die tatsächliche Zusammenarbeit rechtlich zulässig zu gestalten.
- Mietfahrer24 kann eine Anfrage oder Vermittlung ablehnen oder abbrechen, wenn Anhaltspunkte für eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung oder Scheinselbstständigkeit bestehen.
19. Pflichten des Fahrerdienstleisters
- Der Fahrerdienstleister darf nur Einsätze übernehmen, für die er über die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Berechtigungen verfügt.
- Er ist selbst verantwortlich für die Gültigkeit seiner:
a) Fahrerlaubnis
b) Fahrerkarte
c) Berufskraftfahrerqualifikation
d) ADR Berechtigung
e) sonstigen Qualifikationen
- Der Fahrerdienstleister muss gesundheitlich und tatsächlich in der Lage sein, den jeweiligen Einsatz sicher durchzuführen.
- Der Fahrerdienstleister ist verpflichtet, alle gesetzlichen Lenkzeiten und Ruhezeiten einzuhalten.
- Er darf keine Fahrt übernehmen, wenn gesetzliche Fahrverbote, Ruhezeiten oder gesundheitliche Einschränkungen entgegenstehen.
- Der Fahrerdienstleister muss den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn er einen vereinbarten Einsatz nicht oder nicht rechtzeitig antreten kann.
- Der Fahrerdienstleister ist für eine ausreichende betriebliche Versicherung selbst verantwortlich.
- Der Fahrerdienstleister darf Kontaktdaten aus einer vermittelten Anfrage ausschließlich zur Anbahnung und Durchführung des betreffenden geschäftlichen Kontaktes nutzen.
- Eine Weitergabe der Kontaktdaten an unbeteiligte Dritte ist nicht gestattet.
- Der Fahrerdienstleister darf kostenpflichtig erhaltene Kontaktinformationen nicht verkaufen, veröffentlichen oder anderen Fahrerdienstleistern zur Verfügung stellen.
20. Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber muss den vorgesehenen Einsatz vollständig und wahrheitsgemäß beschreiben.
- Er ist verpflichtet, den Fahrerdienstleister vor Vertragsschluss über alle wesentlichen Einsatzbedingungen zu informieren.
- Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass das zur Verfügung gestellte Fahrzeug:
a) ordnungsgemäß zugelassen ist
b) ausreichend versichert ist
c) verkehrssicher ist
d) für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
e) über die gesetzlich erforderliche Ausstattung verfügt
- Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der ihn betreffenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
- Dies betrifft insbesondere Vorschriften über:
a) Arbeitsschutz
b) Lenkzeiten und Ruhezeiten
c) Güterkraftverkehr
d) Ladungssicherung
e) Fahrzeugbetrieb
f) Mindestlohn, soweit anwendbar
g) Arbeitnehmerüberlassung
h) Sozialversicherung
i) steuerliche Pflichten
- Der Auftraggeber darf Mietfahrer24 nicht zur Vermittlung illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit oder zur Umgehung gesetzlicher Schutzvorschriften nutzen.
21. Verbot der Umgehung der Kontaktvermittlung
- Anonymisierte Anfragen und sonstige Informationen von Mietfahrer24 dürfen nicht dazu genutzt werden, den Auftraggeber ohne Beauftragung der kostenpflichtigen Kontaktvermittlung zu identifizieren.
- Der Fahrerdienstleister darf nicht versuchen, anhand von Einsatzort, Unternehmensmerkmalen, Fahrzeugangaben oder sonstigen Informationen den Auftraggeber zu ermitteln und unmittelbar zu kontaktieren.
- Der Fahrerdienstleister darf andere Personen oder Unternehmen nicht damit beauftragen, den Auftraggeber zu identifizieren.
- Stellt Mietfahrer24 eine vorsätzliche Umgehung fest, kann der Fahrerdienstleister von weiteren Vermittlungsleistungen ausgeschlossen werden.
- Mietfahrer24 kann außerdem Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens verlangen.
- Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe bleibt einer gesonderten individuellen Vereinbarung vorbehalten.
22. Vertraulichkeit
- Nicht öffentlich zugängliche Informationen aus einer Anfrage sind vertraulich zu behandeln.
- Dies gilt insbesondere für:
a) Kontaktdaten
b) Preise
c) Einsatzbedingungen
d) Betriebsabläufe
e) Kundenbeziehungen
f) Fahrzeugdaten
g) Auftragsdaten
- Die Informationen dürfen nur zur Prüfung, Anbahnung und Durchführung des jeweiligen geschäftlichen Kontaktes verwendet werden.
- Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
23. Prüfung von Nutzern und Angaben
- Mietfahrer24 kann die von Fahrerdienstleistern und Auftraggebern gemachten Angaben auf Plausibilität prüfen.
- Mietfahrer24 ist nicht verpflichtet, sämtliche Angaben vollständig und fortlaufend zu überprüfen.
- Insbesondere führt Mietfahrer24 ohne gesonderte Vereinbarung keine umfassende Prüfung durch hinsichtlich:
a) Bonität
b) Zahlungsfähigkeit
c) Zuverlässigkeit
d) tatsächlicher Verfügbarkeit
e) strafrechtlicher Vorgeschichte
f) sozialversicherungsrechtlicher Einordnung
g) steuerrechtlicher Ordnungsmäßigkeit
h) Echtheit sämtlicher Unterlagen
- Nutzer müssen die Identität, Vertretungsberechtigung und Zuverlässigkeit ihres späteren Vertragspartners eigenständig prüfen.
24. Sperrung und Entfernung von Fahrerprofilen
- Mietfahrer24 kann ein Fahrerprofil vorübergehend sperren oder dauerhaft entfernen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt.
- Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) falsche Angaben gemacht wurden
b) Nachweise fehlen oder abgelaufen sind
c) der Fahrerdienstleister Änderungen nicht mitteilt
d) Rechnungen nicht bezahlt werden
e) Kontaktinformationen unzulässig weitergegeben werden
f) die Vermittlungsgebühr umgangen wird
g) erhebliche Beschwerden vorliegen
h) der Verdacht einer rechtswidrigen Tätigkeit besteht
i) der Fahrerdienstleister die Webseite oder andere Nutzer missbräuchlich nutzt
j) das Verhalten des Fahrerdienstleisters geeignet ist, den Ruf oder die berechtigten Interessen von Mietfahrer24 erheblich zu beeinträchtigen
- Vor einer dauerhaften Entfernung soll der Fahrerdienstleister grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
- Dies gilt nicht, wenn eine sofortige Sperrung zum Schutz von Mietfahrer24, Auftraggebern, Dritten oder zur Verhinderung von Rechtsverstößen erforderlich ist.
- Der Fahrerdienstleister kann jederzeit die Deaktivierung oder Entfernung seines öffentlichen Profils verlangen.
- Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben von der Entfernung des Profils unberührt.
25. Beendigung der Zusammenarbeit
- Der Fahrerdienstleister kann seine Teilnahme jederzeit in Textform beenden.
- Die Beendigung kann insbesondere per E Mail erklärt werden.
- Mietfahrer24 kann die Zusammenarbeit ordentlich mit einer Frist von vierzehn Tagen beenden.
- Das Recht zur fristlosen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt
b) falsche Unterlagen eingereicht wurden
c) ein Nutzer rechtswidrige Tätigkeiten anbietet oder verlangt
d) trotz Mahnung fällige Rechnungen nicht bezahlt werden
e) eine Fortsetzung der Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist
- Nach Beendigung wird das öffentliche Fahrerprofil innerhalb einer angemessenen Bearbeitungszeit deaktiviert.
- Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen oder zur Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Ansprüchen benötigt werden, dürfen weiterhin gespeichert werden.
26. Verfügbarkeit der Webseite
- Mietfahrer24 bemüht sich um eine möglichst zuverlässige Erreichbarkeit der Webseite.
- Eine ununterbrochene und fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
- Die Webseite kann insbesondere vorübergehend eingeschränkt oder nicht erreichbar sein aufgrund von:
a) Wartungsarbeiten
b) Sicherheitsmaßnahmen
c) technischen Störungen
d) Ausfällen von Hosting oder Kommunikationsdienstleistern
e) höherer Gewalt
f) notwendigen Aktualisierungen
- Mietfahrer24 kann Aufbau, Gestaltung und Funktionen der Webseite jederzeit ändern.
- Bereits abgeschlossene Vermittlungsverträge bleiben von solchen Änderungen unberührt.
27. Haftung von Mietfahrer24
- Mietfahrer24 haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
d) nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften
e) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung von Mietfahrer24 für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Mietfahrer24 haftet insbesondere nicht für:
a) das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Auftraggeber und Fahrerdienstleister
b) das Ausbleiben eines Auftrages
c) die Zahlungsfähigkeit eines Auftraggebers
d) die Zahlungsbereitschaft eines Auftraggebers
e) die tatsächliche Eignung eines Fahrerdienstleisters
f) die Qualität der erbrachten Fahrdienstleistung
g) Verspätungen oder Ausfälle eines Fahrerdienstleisters
h) Schäden an Fahrzeugen, Ladungen oder Betriebsmitteln während eines vermittelten Einsatzes
i) Vertragsverletzungen zwischen Auftraggeber und Fahrerdienstleister
j) steuerrechtliche Folgen der Zusammenarbeit
k) sozialversicherungsrechtliche Folgen der Zusammenarbeit
l) arbeitsrechtliche Folgen der Zusammenarbeit
m) unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung, sofern Mietfahrer24 diese nicht selbst vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat
n) unrichtige Angaben eines Nutzers, sofern Mietfahrer24 deren Unrichtigkeit nicht kannte und nicht kennen musste
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Mietfahrer24.
28. Freistellung
- Verletzt ein Nutzer schuldhaft gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, stellt er Mietfahrer24 von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
- Die Freistellung umfasst auch erforderliche und angemessene Kosten der rechtlichen Verteidigung.
- Mietfahrer24 wird den Nutzer über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
- Die Freistellung gilt nicht, soweit Mietfahrer24 die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
29. Datenschutz
- Mietfahrer24 verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutz Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der auf Mietfahrer24.de veröffentlichten Datenschutzerklärung.
- Die Anmeldung der Fahrerdienstleister und die Übermittlung von Nachweisen erfolgen insbesondere per E Mail.
- Die Fahrerprofile werden manuell durch Mietfahrer24 erstellt und verwaltet.
- Kontaktdaten eines Auftraggebers werden einem Fahrerdienstleister grundsätzlich erst übermittelt, wenn dieser die kostenpflichtige Kontaktvermittlung beauftragt hat.
- Der Fahrerdienstleister darf die erhaltenen Daten ausschließlich für die konkrete Vertragsanbahnung und die mögliche Durchführung des angefragten Einsatzes verwenden.
- Eine Nutzung der Daten für allgemeine Werbung oder eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte ist ohne gesonderte Rechtsgrundlage nicht gestattet.
- Nach der Übermittlung verarbeiten Auftraggeber und Fahrerdienstleister die erhaltenen Daten grundsätzlich in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit.
- Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Mietfahrer24.de.
30. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Der Nutzer darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von Mietfahrer24 anerkannten Forderungen aufrechnen.
- Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
31. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Für eine Vermittlungsleistung gilt die Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei Abschluss des jeweiligen Vermittlungsvertrages einbezogen wurde.
- Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits vollständig abgeschlossene Vermittlungsverträge.
- Mietfahrer24 kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Vermittlungen ändern.
- Registrierte Fahrerdienstleister können über wesentliche Änderungen per E Mail informiert werden.
- Soweit eine ausdrückliche Zustimmung gesetzlich erforderlich ist, wird Mietfahrer24 diese gesondert einholen.
32. Vertragssprache und Kommunikation
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E Mail.
- Der Nutzer ist verpflichtet, eine erreichbare geschäftliche E Mail Adresse anzugeben.
- Änderungen der E Mail Adresse sind Mietfahrer24 unverzüglich mitzuteilen.
- Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie unter gewöhnlichen Umständen im geschäftlichen E Mail Postfach des Empfängers abgerufen werden können.
- Gesetzlich vorgeschriebene strengere Formerfordernisse bleiben unberührt.
33. Anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
34. Gerichtsstand
- Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Mietfahrer24 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
- Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt.
- Mietfahrer24 bleibt berechtigt, den Vertragspartner an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
35. Schlussbestimmungen
- Nebenabreden und individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Änderungen und Ergänzungen eines Vermittlungsvertrages sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.
- Gesetzlich vorgeschriebene Formvorschriften bleiben unberührt.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.